Mit Weid verkaufen

Der Wert ist da.Jetzt müssen Sie ihn nur kennen.

Anna-Sophie Weid und Larissa Stockmann erklären in zwei Minuten, wie die Preisermittlung abläuft – und was eine belastbare Einschätzung ausmacht.

Anna-Sophie Weid & Larissa Stockmann · Wie die Wertermittlung abläuft

Preisermittlung

Ihr erster Richtwert.
In wenigen Klicks.

Beantworten Sie die wichtigsten Fragen Schritt für Schritt. Wir prüfen Ihre Angaben mit lokalen Marktdaten und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.

Hinweis: Diese Online-Einschätzung ersetzt keine vollständige Wertermittlung vor Ort. Sie ist der erste klare Schritt, damit wir Ihre Immobilie und die passende Verkaufsstrategie einschätzen können.

Häufige Fragen

Fragen zur Immobilienbewertung

Was ist der Unterschied zwischen Sofortbewertung und persönlicher Wertermittlung?

Die Preisermittlung liefert auf Basis weniger Eckdaten einen ersten datenbasierten Richtwert per E-Mail innerhalb von 24 Stunden. Wenn Sie danach verkaufen möchten, besprechen wir die nächsten Schritte persönlich und prüfen Zustand, Mikrolage und Potenziale im Detail.

Wie läuft die Preisermittlung ab?

Sie füllen das Formular mit den wichtigsten Eckdaten Ihrer Immobilie aus. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung und klären, ob ein Vor-Ort-Termin sinnvoll ist.

Ist die Bewertung wirklich kostenlos?

Ja. Die Erstbewertung ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient als Grundlage für Ihre Entscheidung und verpflichtet Sie zu nichts. Ob Sie anschließend mit uns verkaufen möchten, entscheiden Sie frei.

Wie genau ist die Bewertung?

Unsere Bewertungen basieren auf echten Verkaufsdaten des Gutachterausschusses und eigenen Erfahrungswerten aus Erlangen. Bei einer Vor-Ort-Besichtigung erreichen wir eine hohe Genauigkeit. Die Abweichung zum späteren Verkaufspreis liegt typischerweise unter 5 Prozent.

Brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Für einen regulären Verkauf genügt in der Regel unsere Marktpreiseinschätzung. Ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten ist vor allem bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen oder steuerlichen Fragestellungen erforderlich. Wir beraten Sie, welche Form der Bewertung in Ihrem Fall sinnvoll ist.